- Das Beachvolleyball-Feld ist Vereinseigentum. Für die Nutzung muss mindestens ein Vereinsmitglied anwesend sein!
- Für Schäden haftet der jeweils dafür Verantwortliche bzw. die Nutzer.
- Schäden müssen gemeldet werden.
- Die Beach- und Sportanlage i.A. sind sauber zu halten.
- Abfall / Müll muss eigenständig entsorgt werden.
- Grillen ist ausschließlich nach Absprache zulässig.
- Das Spielfeld wird nach der Nutzung wieder geebnet.
von außen nach innen, dass der Sand im Spielfeld bleibt.
Rechen hängen am Zaun neben dem Feld.
Auch erforderlich, wenn im Anschluss eine andere Mannschaft das Feld belegt.
Nur unter Berücksichtigung dieser eigentlich selbstverständlichen Minimalregeln können wir für die Nutzung der Beachanlage garantieren und den Spaß am Beachen hochhalten.
Für Rückfragen jeglicher Art steht Ihnen gerne der Abteilungsleiter Volleyball zur Verfügung.
Das Beachvolleyballfeld ist Vereinseigentum. Aus diesem Grund behält sich der TSV Möttlingen vor, Personen von der Nutzung auszuschließen, sofern sie sich nicht an die Regeln halten.